Solarförderung:

Höhe der Förderung
Je nach Vorhaben (Errichtung oder Erweiterung), Verwendungszweck der Anlage und Art des Antragstellers gelten unterschiedliche Fördersätze je angefangenem m² installierter Bruttokollektorfläche bei Anlagen von bis zu 200 m²:

Errichtung einer Anlage
Bei Errichtung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder zur Bereitstellung von Prozesswärme für alle Antragsteller 105 € je angefangenem m² installierter Bruttokollektorfläche bei Anlagen von bis zu 200 m².

Bei Errichtung von Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung für Privathaushalte und öffentlich-rechtliche Antragsteller 135 €, je angefangenem m² installierter Bruttokollektorfläche bei Anlagen von bis zu 200 m² sofern eine Mindestkollektorfläche von 10 m² bei Flachkollektoren errichtet sowie ein Pufferspeicher für die Heizung von in der Regel 50 Liter/m² bei Flachkollektoren verwandt wird.

Bei Nichteinhaltung dieser Mindestgesamtkollektorfläche beträgt der Zuschuss 105 €, es sei denn es wird mit einer vorhabensbezogenen Wärmebedarfsrechnung (Simulation) nachgewiesen, dass der solare Deckungsanteil am Jahresheizwärmebedarf des Gebäudes mindestens 20 % beträgt. Übersteigt die geplante Kollektorfläche 35 m² ist mit dem Zuschussantrag immer ein detailliertes, vorhabenbezogenes Anlagenschema einzureichen.

Gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige erhalten auch für solche Kombianlagen nur 105 €.

Bei Großanlagen über 200 m² beträgt der Zuschuss für alle Antragsteller und Verwendungszwecke 60 € für jeden über 200 m² hinausgehenden m² installierter Bruttokollektorfläche.

Erweiterung bestehender Anlagen
Der Zuschuss beträgt für alle Antragsteller 60 Euro je angefangenem qm zusätzlich installierter Bruttokollektorfläche, unabhängig von der Größe der bereits bestehenden Anlage sowie deren Verwendungszweck.

Bei Anlagen, die – wenn auch nur teilweise – zur Schwimmbadbeckenwassererwärmung genutzt werden, beträgt die Förderung 80 % der vorgenannten Sätze.

Solarkollektoranlagen können nur gefördert werden, wenn der jährliche Kollektorertrag mindestens 525 kWh/m² bei einem solaren Deckungsanteil von 40 % beträgt und die Sonnenkollektoren die Kriterien des Umweltzeichens RAL-UZ 73 (Stand 2004)– Blauer Engel - erfüllen (Flächenbezug entsprechend DIN V 4757-4).


Art der Förderung:

Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung).

Antragsberechtigte
Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften (Amtsblatt der EU 2003 Nr. L 124/S. 36ff.) sowie Kommunen, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine, die entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes sind, auf dem die Anlage errichtet werden soll (Ausnahme: Kontraktoren).

Generell nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen es sich nicht um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften handelt (250 oder mehr Mitarbeiter oder Jahresumsatz über 50 Mio. Euro und Bilanzsumme über 43 Mio. Euro oder Überschreitung dieser Werte bei Hinzurechnung der entsprechenden Daten – Mitarbeiter/Umsatz/Bilanzsumme – eines oder mehrerer anderer Unternehmen, das/die zu mindestens 25 % an dem betroffenen Unternehmen beteiligt ist/sind).

Unternehmen, bei denen 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte direkt oder indirekt von einem oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, sind keine KMU, es sei denn, es handelt sich bei den Anteilseignern um Gebietskörperschaften mit einem Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. € und weniger als 5.000 Einwohnern.