Abwasser Dichtheitsprüfung “Entwässerungscheck”

Keine Probleme mit dem Abwasser

Aus dem Auge, aus dem Sinn: Diese Devise gilt für das häusliche Abwasser. Doch bis zur Grundstücksgrenze ist der Eigentümer für betriebssichere Entwässerungsleitungen verantwortlich. Innungsfachbetriebe des Sanitärhandwerks bieten hierfür im Rahmen eines Entwässerungs-Checks spezielle Dichtheitsprüfungen an. Darauf verweist der Zentralverband Sanitär Heizung Klima/Gebäude- und Energietechnik Deutschland.

Entwässerungsleitungen sind auf eine Nutzungsdauer von 50 bis 80 Jahren ausgelegt. In dieser Zeit entstehen häufig Schäden. Wie eine Untersuchung in Gelsenkirchen ergab, sind bei Mehrfamilienhäusern die Hälfte aller nach 1960 installierten Leitungen defekt, bei Einfamilienhäusern sogar 80 Prozent. Ablagerungen, Risse oder Wurzeleinwüchse können hierfür verantwortlich sein.

Mit zunehmendem Alter der Abwasserleitungen steigt die Gefahr einer Leckage kontinuierlich an, die Abwasserleitung wird zum Risikofaktor für Mensch und Umwelt - und kann im Schadensfall erhebliche Kosten verursachen. Kosten, die vom reinen Reparaturaufwand bis hin zu hohen Schadenersatzforderungen gehen können.

Hat der Eigentümer Prüfpflichten oder -fristen verletzt, wird die Versicherung nicht für die Sanierungskosten aufkommen. Die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen beispielsweise verlangt nach Errichtung der Entwässerungsleitungen eine Dichtheitsprüfung sowie deren Wiederholung spätestens alle 20 Jahre.

Eine mangelhafte Entwässerung hat aber auch Auswirkungen im ganz normalen Alltag, z.B.

1. Geruchsbelästigung
2. Verstopfung bzw. reduziertes Ablaufen
3. Ablauf- bzw. Gurgelgeräusche
4. Fliessgeräusche
5. Pumpgeräusche

 
Die erste Kontrollprüfung muss spätestens bis Ende 2015 durchgeführt werden. Verlaufen Abwasserleitungen der Baujahre 1965 und älter in einem Wasserschutzgebiet, musste sogar bis Ende 2005 kontrolliert werden. Der Entwässerungs-Check umfasst Dichtheitsprüfungen unter genau festgelegten Bedingungen, Rauchgasprüfungen oder die optische Inspektion mittels Kanal-Fernsehanlagen.

Auch Rückstaueinrichtungen sowie die Be- und Entlüftung werden gecheckt.

Die Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll festgehalten. Den ordnungsgemässen Zustand der Anlage dokumentiert ein Protokoll und Prüfsiegel.
Mit dieser Unterlagen können Sie den Nachweis führen, dass alle Vorschriften eingehalten sind - wichtig auch gegenüber Ihrer Versicherung.
Eventuell erforderliche Reparaturen können nach Absprache mit Ihnen direkt im Anschluss durchgeführt werden.

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Wartungsvertrages. So haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Entwässerungsanlage im vorschriftsmässigen Zustand bleibt.

Wir beraten Sie natürlich auch gerne zum Thema Trinkwasser und den Konsequenzen im Alltagsbetrieb, die die seit 1. Januar 2003 gültige strengere Trinkwasser-Verordnung erfordert.